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Ab sofort können wieder Anträge zur Refundierung der Prüfungsgebühren nach Abschluss der Turnusärzte-Ausbildungsevaluierung eingereicht werden!
07.05.2021
Bereits seit 2018 können Prüfungsgebühren für Ärzt*innen-Prüfungen unter bestimmten Voraussetzungen bei der Ärztekammer Wien eingereicht und refundiert werden. Diese Rückerstattung ist direkt mit der Absolvierung der Turnusärzt*innen-Ausbildungsevaluierung verknüpft.
„Dass wir es möglich gemacht haben, die teilweise hohen Prüfungsgebühren überhaupt zurück zu bekommen, empfinden wir als großen Erfolg!“, erklärt der Vizepräsident der Wiener Ärztekammer und Fraktionsvorsitzende der Wahlgemeinschaft – Ärzt*innen für Ärzt*innen – Wiener Mittelbau, Dr. Gerald Gingold. „Im letzten Jahr hat die Bundeskurie entschieden, bei der Ausbildungsevaluierung nicht mehr mit dem ärztlichen Qualitätszentrum zu kooperieren. Nun gibt es eine neue Turnusärzte-Evaluierung und eine Einreichung der Prüfungsgebühren ist damit ab sofort wieder möglich!“
Voraussetzungen für die Refundierung der Gebühren sind die Teilnahme an der österreichweiten Turnusärzt*innen-Evaluierung sowie eine Mindesteintragungsdauer in der Ärzteliste. Gemeinsam mit der Einreichung auf Rückerstattung der Prüfungsgebühren muss der Nachweis erbracht werden, dass Antragsteller*innen an der TÄ-Evaluierung teilgenommen haben.
„Wir freuen uns, dass eine Refundierung nun wieder möglich ist“, bekräftigt auch DDr. Gregor Reiter, Turnusärzt*innen-Sprecher der Wahlgemeinschaft. „Und wir hoffen, dass möglichst viele junge KollegInnen die Rückerstattung der ohnehin hohen Gebühren auch in Anspruch nehmen!“
Für die Antragsstellung gibt es ein Antragsformular, das auf der Website der ÄK Wien abrufbar ist: https://www.aekwien.at/refundierung-arztpruefungsgebuehren?inheritRedirect=true
Nähere Informationen zu den Kriterien und zum genauen Ablauf der Einreichung zur Refundierung der Prüfungsgebühren finden Interessierte online: