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Neue Verfahrensordnung löst bisheriges Schlichtungswesen bei Streitfällen zu Sonderklasse-Honoraren ab

 

11.02.2021

Nach langen Verhandlungen ist es nun fix: Seit dem 1.1.2021 gilt in Wien eine neue Verfahrungsordnung, die das bisherige Schlichtungswesen ablöst. Dabei sollen bis zu 95% der strittigen Fälle zwischen Ärzteschaft und Zusatzversicherungen unbürokratisch in der ersten Instanz auf Häuserebene gelöst werden. An den trilateralen Gesprächsrunden werden betroffene Ärzt*innen, Vertreter*innen der Wiener Ärztekammer, der Versicherungen sowie der Häuser teilnehmen. Dazu der SKL-Referatsleiter der Wiener Ärztekammer, Dr. Matthias Brenner, Wahlgemeinschaft - Ärzt*innen für Ärzt*innen - Wiener Mittelbau: „Wir konnten damit erreichen, dass die meisten Fälle künftig rascher abgeschlossen werden. Zudem haben die betroffenen Ärzt*innen nun erstmals die Möglichkeit, auch selbst bei den Verfahren dabei zu sein und Partei ergreifen zu können!“

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Das bislang durchgeführte Schlichtungswesen hatte einige Nachteile. In Wien standen unter anderem für alle strittigen Fälle nur 16 Sitzungen jährlich für Verhandlungen zur Verfügung. Bei bis zu 1.500 Streitfällen pro Jahr kam es dabei schnell zu einer Systemüberlastung und mitunter zu sehr langen Wartezeiten. Das neue Verfahren ist unbürokratischer und soll einen Großteil der neuen Fälle deutlich schneller als bisher lösen. Für alle unlösbaren Streitfälle wird in zweiter Instanz der Weg über ein Schiedsgerichtsverfahren genommen.

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Weitere Informationen erhalten Sie beim Sonderklasse-Referat der Wiener Ärztekammer:
https://www.aekwien.at/sonderklasse-belegaerzte

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Generalvergleich über 45% für offene strittige Sonderklasse-Honorare!

Um das neue Streitbeilegungsverfahren nicht gleich von Beginn an zu überlasten, wurde für alle ungeschlichteten Fälle bis zum 31.10.2020 ein Generalvergleich ausgehandelt.  Betroffene Ärztinnen und Ärzte erhalten somit umgehend 45% ihrer offenen Forderungen, ohne jegliche weitere Verhandlung, wenn sie dem Vergleich zustimmen. Dr. Brenner schätzt, dass rund 1.200 Streitfälle aus den Jahren 2019 und 2020 anhängig sind und ein großer Teil davon, wie schon beim letzten Generalvergleich, mit Zustimmung der betroffenen Kolleg*innen nun mit einem Schlag abgegolten werden kann. „Dieses Pauschalangebot gilt für alle ungeschlichteten Fälle, auch für all jene, die im bisherigen Schlichtungsverfahren keinen positiven Ausgang genommen hätten! All jene strittigen Fälle, die nach dem 31.10.2020 in das Schlichtungswesen eingebracht wurden, werden schon im Zuge des neuen Schiedsverfahrens ab dem 1.1.2021 abgehandelt.“, fasst Dr. Brenner nochmals zusammen.

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